Stevia-Tee als Süßungsmittel erlaubt

Das Verwaltungsgericht in München hat am 26.09.2011 einem Biolebensmittel-Hersteller erlaubt Stevia-Tee als Süßungsmittel in Joghurt zu verwenden.
Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits war: Ist Stevia-Tee eine gewöhnliche pflanzliche Zutat? Oder handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, das unter die Novel-Food-Verordnung der EU fällt und deshalb zugelassen werden muss? Als Novel Food gilt, was vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel in der EU verzehrt wurde.
„Wir haben das Gericht davon überzeugt, dass vor 1997 mehr als 61 Millionen Tassen Stevia-Tee in der EU getrunken wurden“, freut sich die Geschäftsführerin der Molkerei Barbara Scheitz. Dafür habe ihr Unternehmen eidesstattliche Versicherungen von Firmen vorgelegt, die Stevia-Tee in den Verkehr bringen.“
Verwaltungsgericht München AZ: M 18 K 11.2918; M18K1445; M18E11.1443.

Wir freuen uns mit. Bedeutet das doch einen Weg in die richtige Richtung.

Mehr lesen können sie hier unter Apotheken-Umschau und unter Stiftung Warentest

Patricia Rühlemann

6 Kommentare zu „Stevia-Tee als Süßungsmittel erlaubt“

  1. …..Super! das ist doch echt ein tolles Pflänzchen! Ich kann mit den Pulver aber leider noch keine wohlschmeckende Süße herstellen, alles ist zu süß und schmeckt dann nicht mehr.

  2. Vielen Dank für deine Mühe, hat mich sehr gefreut, deinen Beitrag zu lesen, überhaupt lese ich deinen Blog total gerne.

  3. Hi Daniel, What a big plantation you have. Just browsing your website so nice to have a big flower plantation like yours. I don’t understand Germany i just walking over your blog to see the pictures only.

    Regard,
    Nizar

Kommentarfunktion geschlossen.