Stevia-Tee als Süßungsmittel erlaubt
Das Verwaltungsgericht in München hat am 26.09.2011 einem Biolebensmittel-Hersteller erlaubt Stevia-Tee als Süßungsmittel in Joghurt zu verwenden.
Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits war: Ist Stevia-Tee eine gewöhnliche pflanzliche Zutat? Oder handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, das unter die Novel-Food-Verordnung der EU fällt und deshalb zugelassen werden muss? Als Novel Food gilt, was vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel in der EU verzehrt wurde.
„Wir haben das Gericht davon überzeugt, dass vor 1997 mehr als 61 Millionen Tassen Stevia-Tee in der EU getrunken wurden“, freut sich die Geschäftsführerin der Molkerei Barbara Scheitz. Dafür habe ihr Unternehmen eidesstattliche Versicherungen von Firmen vorgelegt, die Stevia-Tee in den Verkehr bringen.“
Verwaltungsgericht München AZ: M 18 K 11.2918; M18K1445; M18E11.1443.
Wir freuen uns mit. Bedeutet das doch einen Weg in die richtige Richtung.
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Patricia Rühlemann