Mitragyna speciosa (Kratom) – bald verboten?

Heute erhielten wir die Nachricht, dass der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel in wenigen Tagen tagen wird – nämlich am 3.Mai 2010, um unter anderem darüber zu entscheiden, ob Mitragyna speciosa (Kratom) unter Anlage I des BtmG fallen soll, siehe: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Wir werden dieses auf alle Fälle beobachten, denn: sollte das Verbot beschlossen werden, heißt dass für uns, dass wir uns von einer weiteren schönen, schwierig zu haltenden Rarität trennen müssen, deren Handel und Abgabe dann nicht mehr gestattet ist.

Ihre Patricia Rühlemann

P.S.: Der Sachverständigenausschuss hat die Entscheidung über den Kratom auf Dezember vertagt. Lesen hierzu auch die Kommentare.