Auf mehreren Seiten im Internet las ich Jubelschreie nach dem Motto „Stevia ist erlaubt.“ Dann stieß ich auf Berichte von Verbraucherschutzzentralen und erfuhr die bittere Wahrheit!
Wie hätte es auch anders sein sollen, wo doch Coca-Cola und Co ihre Hände im Spiel haben: Die Verwendung von Steviablättern und somit auch die Pflanze als solche bleibt in der EU verboten. Die Pflanze, vor allem Ihre nützlichen Blätter fallen unter die Novel Food Verordnung und werden als neuartiges Lebensmittel eingestuft. Und nicht zugelassen!
Begründet wird das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit, daß die Blätter nicht exakt dem patentierten und zugelassenem Süßungstoff Steviolglykosid kurz E960 in Ihrer Inhaltszusammensetzung entsprechen.
Ein Hoch auf die Chemie! Denn nichts anderes ist Steviolglykosid – ein chemisch hergestelltes Süßungsmittel. An der Natur läßt sich halt nichts verdienen.
So sieht das wohl auch Andreas Baumgarth von der Wild Flavors GmbH. Einer Firma, die u.a. „künstliche“ Süßstoffe mit Stevia auf den Markt bringt. Er behauptet: „Stevia alleine für sich wäre ein Geschmack, den der Verbraucher so nicht akzeptieren würde. Also muß man Süßungskomponenten einsetzen.“ – siehe ZDF –
Was der Verbraucher also letzlich bekommt, hat nicht mehr viel mit der ursprünglichen Stevia zu tun.
Wer auf Nummer sicher gehen will, was er da an Süßungsmittel zu sich nimmt, pflanze also Stevia in der eigenen Küche – solange das noch zulässig ist – und nutze die Pflanze direkt zum Süßen.
Nun denn, frohe Weihnachten
Patricia Rühlemann
P.S.: Das war jetzt mein letzter Beitrag hier. Weitere werden wohl an anderer Stelle im Jahr 2012 folgen.