Stevia

Stevia – kein Ende des Verbots in Sicht

Auf mehreren Seiten im Internet las ich Jubelschreie nach dem Motto „Stevia ist erlaubt.“ Dann stieß ich auf Berichte von Verbraucherschutzzentralen und erfuhr die bittere Wahrheit!

Wie hätte es auch anders sein sollen, wo doch Coca-Cola und Co ihre Hände im Spiel haben: Die Verwendung von Steviablättern und somit auch die Pflanze als solche bleibt in der EU verboten. Die Pflanze, vor allem Ihre nützlichen Blätter fallen unter die Novel Food Verordnung und werden als neuartiges Lebensmittel eingestuft. Und nicht zugelassen!
Begründet wird das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit, daß die Blätter nicht exakt dem patentierten und zugelassenem Süßungstoff Steviolglykosid kurz E960 in Ihrer Inhaltszusammensetzung entsprechen.

Stevia

Ein Hoch auf die Chemie! Denn nichts anderes ist Steviolglykosid – ein chemisch hergestelltes Süßungsmittel. An der Natur läßt sich halt nichts verdienen.
So sieht das wohl auch Andreas Baumgarth von der Wild Flavors GmbH. Einer Firma, die u.a. „künstliche“ Süßstoffe mit Stevia auf den Markt bringt. Er behauptet: „Stevia alleine für sich wäre ein Geschmack, den der Verbraucher so nicht akzeptieren würde. Also muß man Süßungskomponenten einsetzen.“ – siehe ZDF –
Was der Verbraucher also letzlich bekommt, hat nicht mehr viel mit der ursprünglichen Stevia zu tun.

Wer auf Nummer sicher gehen will, was er da an Süßungsmittel zu sich nimmt, pflanze also Stevia in der eigenen Küche – solange das noch zulässig ist – und nutze die Pflanze direkt zum Süßen.

Nun denn, frohe Weihnachten

Patricia Rühlemann

P.S.: Das war jetzt mein letzter Beitrag hier. Weitere werden wohl an anderer Stelle im Jahr 2012 folgen.

Stevia-Tee als Süßungsmittel erlaubt

Das Verwaltungsgericht in München hat am 26.09.2011 einem Biolebensmittel-Hersteller erlaubt Stevia-Tee als Süßungsmittel in Joghurt zu verwenden.
Dreh- und Angelpunkt des Rechtsstreits war: Ist Stevia-Tee eine gewöhnliche pflanzliche Zutat? Oder handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, das unter die Novel-Food-Verordnung der EU fällt und deshalb zugelassen werden muss? Als Novel Food gilt, was vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang als Lebensmittel in der EU verzehrt wurde.
„Wir haben das Gericht davon überzeugt, dass vor 1997 mehr als 61 Millionen Tassen Stevia-Tee in der EU getrunken wurden“, freut sich die Geschäftsführerin der Molkerei Barbara Scheitz. Dafür habe ihr Unternehmen eidesstattliche Versicherungen von Firmen vorgelegt, die Stevia-Tee in den Verkehr bringen.“
Verwaltungsgericht München AZ: M 18 K 11.2918; M18K1445; M18E11.1443.

Wir freuen uns mit. Bedeutet das doch einen Weg in die richtige Richtung.

Mehr lesen können sie hier unter Apotheken-Umschau und unter Stiftung Warentest

Patricia Rühlemann

Änderungen im Saatgutprogramm

Nur noch bis Ende 2009 ist dieses spezielle Saatgut bei uns im Sortiment!

Haben Sie Lust am experimentieren … Dann ist dieses Saatgut für Sie genau richtig:

Luo-Han-Guo, auch Siraitia grosvenori genannt.
Es handelt sich um eine Schlingpflanze und zugleich um einen natürlichen Süßstoff aus China, der ca. 300-mal süßer als Zucker ist und fast keine Kalorien hat. Mancher kennt ihn daher auch unter „chinesischer Stevia“.
Bei uns darf sie sich nicht mehr weiterschlängeln und muss in unserem Sortiment Platz für Neues machen. Ihre Nachzucht ist etwas schwierig.

Klicken Sie auf unseren Shop, geben Sie in der Suchfuntktion mom02 ein und ab damit in den Warenkorb oder nutzen Sie den nachfolgenden Link:

Luo Han Guo im Onlineshop

Aber vorsicht – wenn weg, dann weg!!!

Ihre Patricia Rühlemann

P.S.:
Wenn sie im Shop Details über unsere einzelnen Produkte wünschen, klicken sie stehts auf das Bild daneben.