Kratom

Kratom ( Mitragyna speciosa) – wird es ein Verbot geben?

Am 19.April 2010 hatte ich geschrieben, dass es unter Umständen noch im Jahr 2010 ein Kratom-Verbot geben könnte. Dann gab es im Mai erst einmal Entwarnung. Der Sachverständigenausschuss vertagte damals die Abstimmung darüber auf den Dezember 2010.
In unserem Katalog werden Sie daher Kratom vergeblich suchen. Aber es gibt gute Neuigkeiten: Auf der Sitzung im Dezember des Sachverständigenausschusses war der Tagungsordnungpunkt n i c h t aufgeführt.
Kratom bleibt daher vorerst erlaubt, so dass wir es weiter als „Zierpflanze“ anbieten können. Wie lange die Entwarnung und damit die Erlaubnis zu Besitz und Handel dauert? – Das konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Ich hoffe aber auf viele Jahre, denn auch Ärzte und Apotheker hatten ihre Bedenken für ein Verbot geäußert.

Hier der Link für alle die sich mehr mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beschäftigen möchten: www.bfarm.de

Patricia Rühlemann

Mitragyna speciosa (Kratom) – bald verboten?

Heute erhielten wir die Nachricht, dass der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel in wenigen Tagen tagen wird – nämlich am 3.Mai 2010, um unter anderem darüber zu entscheiden, ob Mitragyna speciosa (Kratom) unter Anlage I des BtmG fallen soll, siehe: BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Wir werden dieses auf alle Fälle beobachten, denn: sollte das Verbot beschlossen werden, heißt dass für uns, dass wir uns von einer weiteren schönen, schwierig zu haltenden Rarität trennen müssen, deren Handel und Abgabe dann nicht mehr gestattet ist.

Ihre Patricia Rühlemann

P.S.: Der Sachverständigenausschuss hat die Entscheidung über den Kratom auf Dezember vertagt. Lesen hierzu auch die Kommentare.