Autorenname: Patricia Rühlemann

Saatgutverordnung – Der Gesetzgebungsprozess in Brüssel ist in der Hand von Großkonzernen

Die Saatgutverordnung ist Teil des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit. Sie soll mit dazu beitragen, daß Europa weltweiter Handelsführer wird. Es geht also um Geld und Macht!
Deutliche Worte zur geplanten Verordnung findet der österreichische Landwirtschaftslandesrat Erich Schwärzler. Ich wünsche mir solche deutlichen Aussagen auch einmal von unseren Politikern!

Herr Schwärzler ist sich sicher, daß der Gesetzgebungsprozess der EU in der Hand von Großkonzernen ist! Folgende Konsequenzen sieht er bei der Umsetzung der neuen Saatgutverordnung:
– enorme Bürokratie
– Verlust der Artenvielfalt
– nur noch die großen, mächtigen Saatgutkonzerne hätten das Sagen
– es gäbe keinen Schutz für die lokalen Sorten

Neue EU-Saatgutverordnung definiert den Begriff Saatgut neu und reglementiert den Vertrieb aller Pflanzen

Eigentlich wollte ich ja die blog-Arbeit bleiben lassen, aber dann las ich es  in der Zeitung und hörte es im Fernsehen: die EU plant eine neue Saatgutverordnung. Hobbygärtner und Mikrobetriebe werden ausgenommen. Alles gut. Oder doch nicht? Ich suchte und fand sie – die neue geplante Gesetzesverordnung über die die Medien berichten.

Die neue Gesetzesverodnung vom 06.05.2013 trägt den Titel:

»VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt«.  (Nichts da von Saatgutverordnung!)

Verstehen kann man die Verordnung als Laie erst einmal überhaupt nicht. Da werden Begriffe verwendet, wie Ausgangsmaterial, Standartmaterial usw. Daneben erfolgen viele Querverweise innerhalb der Regelung. – Als ich anfing zu lesen, dachte ich nur: Zum Glück hast du mal jahrelang bei Gericht gearbeitet und kennst dieses Bürokratendeutsch!

Die EU definiert in der Verordnung als erstes den Begriff Saatgut neu. Saatgut gehört damit zum Vermehrungsgut (Pflanzenvermehungsmaterial). Und Vermehrungsgut ist alles vom Saatgut über den Steckling oder der Knolle bis zur fertigen Pflanze.

Daneben gilt: Egal ob Nutzpflanze, Zierpflanze, Gemüse, Wein, Obst oder sogar Wald. Verkauft und gekauft werden darf nach dieser Verordnung in Zukunft nur noch, was amtlich registriert wurde und ein amtliches Etikett trägt!

Soll diese Verordnung den endgültigen Sieg von Monsanto, DuPont und anderen Saatgutkonzernen sichern, die schon lange eingeräumt haben, dass sie das Ziel verfolgen, das gesamte Saatgut und alle Feldfrüchte, die auf der Erde angebaut werden, zu kontrollieren und zu beherrschen?

Was ich nämlich nicht verstehe:
Will jemand Vermehrungsgut in den Handel bringen will, muss er dieses nun national oder international bei einer noch zu schaffenden Behörde registrieren lassen. Die Registrierung kostet Geld und ist sehr umständlich, denn neben einem formalen Antrag erfolgt dann auch noch eine amtliche technische Prüfung des Vermehrungsgutes – also wohl der Pflanze u.a. auf ihre Gefahr für Umwelt, Mensch, Tier.  Ist das alles geschafft, der Antragsteller hat bezahlt und die Registrierung erhalten, muss er jedes Jahr an das Amt zahlen, damit die Registrierung nicht erlischt.  Heißt das nun, n u r derjenige, der  die Sorte registriert bekommen hat, kann auch damit handeln, da er ja, die jährliche Gebühr und die Verfahrenskosten für die Registrierung getragen hat?  Oder darf ich auf die Spendierfreude eines einzelnen hoffen, der dann auch für mich die Bahn für den Handel mit dieser Sorte freigemacht hat. …. Ich denke letzteres darf bezweifelt werden!

Die Hürde mit der Registrierung beinhaltet neben der Gefahr der Monopolstellung einzelner noch eine andere Gefahr – nämlich das Schrumpfen der Artenvielfalt, das Verschwinden von vielen Sorten auf dem Markt. im Kräuterhandel dürfte dieses z.B. auf Stevia oder Jiaogulan, nicht zu vergessen all die seltenen chinesischen Kräuter wie z.B. Ashwaganda zutreffen. Einfach und allein schon deshalb, weil sie nicht aus der EU als Ursprungsland stammen, wissenschaftliche Abhandlungen über ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit als ganze Pflanze zumeist nicht vorliegen und eine Registrierung daher ausscheiden wird.

Der Hobbygärtner darf noch seine Pflanzen und sein Saatgut tauschen – unentgeltich versteht sich, denn wenn er es gegen Geld tut, vermarktet er sein Produkt und dann muss seine Pflanze oder sein Saatgut ein amtliches Etikett tragen mit der Aufschrift „Nischen-Material“ und er muss Buch führen über die Anzahl der Pflänzchen, die er da verkauft und wieviele er denn in seinem Garten so vermehrt. Sie glauben das nicht, dann lesen Sie mal Artikel 2 und Artikel 36 der Verordnung (hier im Original)  oder  hier in Deutsch – (auf Seite 27 finden Sie den Artikel 2 und Seite 45 den Artikel 36).

Die neue „Saatgutverordnung“ wie sie in den Medien genannt wird, soll im Jahr 2016 wohl in Kraft treten und zum 31.12.2020 vollständig umgesetzt werden. Ich hoffe, daß es so nicht passiert!

Lieben Gruß

Patricia Rühlemann

P.S.: Kurz nach Fertigstellung meines Artikels fand ich noch eine Internetseite, auf der kann man eine Petition unterzeichnen, um die Verordnung zu stoppen. Ferner kann man sich dort noch mehr Informationen über die geplante neue Richtlinie zur Reglementierung von Saatgut und Pflanzen holen.

Kochkurs Rühlemann’s Frühlingskräuter

„Der Papst kommt nach Verden“ hatte Wolfgang Pade (bekannter Koch aus Verden/A. und Buchautor „Eine Prise Wahnsinn“) auf seiner Seite www.pades.de geschrieben und damit zugleich zu einem Kochkurs der besonderen Art eingeladen.

PadekursWolfgang Pade, vielen bekannt aus „Herdbesuche“ von Radio Bremen TV und Daniel kennen sich schon lange. Eine Zusammenarbeit war seit letztes Jahr im Gespräch und wurde jetzt umgesetzt.

DanielMein Mann ließ Kräuter herumgehen und erzählte über die Hemmungen, die Menschen im Erstkontakt mit ihnen haben. Er erklärte ihre Verwendung, gab Anregungen zum Anbau und zur Pflege

Teilnehmer

und ergänzte so hervorragend die Kochanregungen, die Wolfgang Pade seinen Gästen vermittelte.
Padeteam

Wolfgang Pade und sein Team haben gekocht, während ihnen die Teilnehmer über die Schulter schauten, Fragen stellten und sich die entstanden Kreationen munden ließen.
Es war eine lockere Atmosphäre, die ich und Daniel sehr genossen haben.

Basilikum Zanzibar, Oci 95, Wildes Rotes Basilikum, Bohnen, Pinien, Oelsardine, Bio-Kartoffel mit Risottosauce und Pesto aus "Fino Verde"

Basilikum „Zanzibar, Basilikum „Pesto Perpetuo“ (PBR), Basilikum „Wildes Purpur“, Bohnen, Pinien, Oelsardine, Bio-Kartoffel mit Risottosauce und Pesto aus Russischem Strauchbasilikum

Seeteufel mit Sizilianischem Fenchel auf Biospargel u. Artischocken vom Holzkohlegrill.

Seeteufel mit Sizilianischem Fenchel auf Biospargel u. Artischocken vom Holzkohlegrill.

Bürgermeisterstück mit Wildkresse-Kartoffelstampf, Lauchgemüse mit Zaatar, junger Knoblauch und Zimmerknoblauch

Bürgermeisterstück mit Wildkresse-Kartoffelstampf, Lauchgemüse mit Zaatar Sahrawi, junger Knoblauch und Zimmerknoblauch

Dieser spannende Kräuterkochkurs mit einem extrem leckeren Essen gefiel beiden „Meistern ihres Fachs“ so  gut, daß es höchst wahrscheinlich im Herbst 2013 eine Fortsetzung geben wird. Ich würde mich freuen.

Stevia – kein Ende des Verbots in Sicht

Auf mehreren Seiten im Internet las ich Jubelschreie nach dem Motto „Stevia ist erlaubt.“ Dann stieß ich auf Berichte von Verbraucherschutzzentralen und erfuhr die bittere Wahrheit!

Wie hätte es auch anders sein sollen, wo doch Coca-Cola und Co ihre Hände im Spiel haben: Die Verwendung von Steviablättern und somit auch die Pflanze als solche bleibt in der EU verboten. Die Pflanze, vor allem Ihre nützlichen Blätter fallen unter die Novel Food Verordnung und werden als neuartiges Lebensmittel eingestuft. Und nicht zugelassen!
Begründet wird das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit, daß die Blätter nicht exakt dem patentierten und zugelassenem Süßungstoff Steviolglykosid kurz E960 in Ihrer Inhaltszusammensetzung entsprechen.

Stevia

Ein Hoch auf die Chemie! Denn nichts anderes ist Steviolglykosid – ein chemisch hergestelltes Süßungsmittel. An der Natur läßt sich halt nichts verdienen.
So sieht das wohl auch Andreas Baumgarth von der Wild Flavors GmbH. Einer Firma, die u.a. „künstliche“ Süßstoffe mit Stevia auf den Markt bringt. Er behauptet: „Stevia alleine für sich wäre ein Geschmack, den der Verbraucher so nicht akzeptieren würde. Also muß man Süßungskomponenten einsetzen.“ – siehe ZDF –
Was der Verbraucher also letzlich bekommt, hat nicht mehr viel mit der ursprünglichen Stevia zu tun.

Wer auf Nummer sicher gehen will, was er da an Süßungsmittel zu sich nimmt, pflanze also Stevia in der eigenen Küche – solange das noch zulässig ist – und nutze die Pflanze direkt zum Süßen.

Nun denn, frohe Weihnachten

Patricia Rühlemann

P.S.: Das war jetzt mein letzter Beitrag hier. Weitere werden wohl an anderer Stelle im Jahr 2012 folgen.